GEMEINDESICHERTSWACHEN

Gemeindewachkörper sind in Österreich als Teil des öffentlichen Sicherheitsdienstes von Gemeinden aufgestellte Wachkörper, denen polizeiliche Aufgaben übertragen sind gemäß Art. 78d Abs. 1 BVG. Insbesondere im Bereich der örtlichen Sicherheitspolizei gemäß Art. 15 Abs. 2 BVG geregelt.

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ORTSPOLIZEI

Die kleinste Form von kommunalen Einrichtungen in Österreich.

Diese Formation eignet sich für jede Gemeinde, jeder Größe, hat aber nur sehr eingeschränkte Befugnisse. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs, Hundehaltegesetz und ortspolizeiliche Verordnungen gehören zu den Kernkompetenzen. 

GEMEINDEWACHE

Eine schlichte Gemeindewache ist die kleinste Kommunale mögliche Polizeieinheit.

 

Ihre Befugnisse sind abhängig von der Leistungsfähigkeit, da diese Dienststellen meistens nur mit einen bis zwei MitarbeiterInnen besetzt sind, haben diese keine Sicherheitspolizeilichen Aufgaben übertragen.

STADTPOLIZEI

Die maximale Ausbaustufe ist die Gemeindesicherheitswache. Hier sind die Befugnisse ident mit denen der Bundespolizei, mit der einigen Einschränkung auf den örtlichen Wirkungsbereich der Gemeinde. Mindestpersonal sind hier 4 Mitarbeiterinnen, welche nach militärischem Vorbild, bewaffnet und uniformiert ist.